Gehry-Bauten Düsseldorf – moderne Hausverwaltung und Immobilienverwaltung durch reltix

Hausverwaltung in Offenbach am Main

Hausverwaltung in Offenbach am Main

Wir verwalten Wohn- und Gewerbeobjekte in Offenbach: vom aufgeteilten Altbau im Nordend bis zur Neubaugemeinschaft am Hafen.

Wir verwalten Wohn- und Gewerbeobjekte in Offenbach: vom aufgeteilten Altbau im Nordend bis zur Neubaugemeinschaft am Hafen.

Aktiv in ganz Offenbach

Aktiv in ganz Offenbach

Innenstadt

63065

Nordend

63067

Kaiserlei

63067

Hafen Offenbach

63067

Westend

63069

Rosenhöhe

63069

Tempelsee

63071

Lauterborn

63071

Bieber

63073

Waldheim

63075

Bürgel

63075

Rumpenheim

63075

Die Hausverwaltung in Offenbach hat es mit einem besonderen Bestand zu tun: Im Nordend und im Mathildenviertel stehen Gründerzeithäuser, die später in einzelne Wohnungen aufgeteilt wurden, oft Gemeinschaften mit sechs bis zwölf Einheiten. Daneben steht Nachkriegsbestand in Lauterborn und Tempelsee, am Hafen dagegen Neubau mit Tiefgaragen und wartungspflichtiger Technik.

Wir übernehmen WEG-Verwaltung und Mietverwaltung in ganz Offenbach.

Eine professionelle Hausverwaltung übernimmt drei Kernbereiche: die kaufmännische Verwaltung Ihrer Finanzen, die technische Betreuung des Gebäudes und die organisatorische Abwicklung aller Eigentümerangelegenheiten. Im Folgenden erfahren Sie, welche konkreten Aufgaben dazugehören - und welche gesetzlichen Pflichten der Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erfüllen muss.



Kaufmännische Verwaltung
  • Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans (§ 28 Abs. 1 WEG)

  • Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung pro Eigentümer (§ 28 Abs. 2 WEG)

  • Verwaltung der Instandhaltungsrücklage auf getrenntem Konto (§ 27 Abs. 5 WEG)

  • Hausgeld-Einzug, Mahnwesen bei Zahlungsverzug

  • Nebenkostenabrechnung für vermietete Einheiten

  • Vermögensbericht nach Wirtschaftsjahr-Ende (§ 28 Abs. 4 WEG)


Technische Verwaltung
  • Regelmäßige Objektbegehungen und Zustandsbewertung

  • Koordination von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen

  • Abschluss und Überwachung von Wartungsverträgen (Heizung, Aufzug, Rauchmelder)

  • Beauftragung und Kontrolle von Handwerkern

  • Sofortmaßnahmen bei Notfällen (Rohrbruch, Sturmschäden) ohne Beschluss (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG)

Organisatorische Verwaltung
  • Einberufung, Leitung und Protokollierung der Eigentümerversammlung (mindestens 1x jährlich, § 24 Abs. 1 WEG)

  • Umsetzung und Dokumentation aller Beschlüsse (§ 27 Abs. 1 WEG)

  • Führung der Beschlusssammlung (§ 24 Abs. 7 WEG)

  • Gesetzliche Vertretung der WEG gegenüber Dritten (§ 9b WEG)

  • Kommunikation mit Eigentümern, Mietern und Dienstleistern

FAQ

Sie haben Fragen?
Wir haben die Antwort.

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