Innenstadt
63065
Nordend
63067
Kaiserlei
63067
Hafen Offenbach
63067
Westend
63069
Rosenhöhe
63069
Tempelsee
63071
Lauterborn
63071
Bieber
63073
Waldheim
63075
Bürgel
63075
Rumpenheim
63075
Die Hausverwaltung in Offenbach hat es mit einem besonderen Bestand zu tun: Im Nordend und im Mathildenviertel stehen Gründerzeithäuser, die später in einzelne Wohnungen aufgeteilt wurden, oft Gemeinschaften mit sechs bis zwölf Einheiten. Daneben steht Nachkriegsbestand in Lauterborn und Tempelsee, am Hafen dagegen Neubau mit Tiefgaragen und wartungspflichtiger Technik.
Wir übernehmen WEG-Verwaltung und Mietverwaltung in ganz Offenbach.
Eine professionelle Hausverwaltung übernimmt drei Kernbereiche: die kaufmännische Verwaltung Ihrer Finanzen, die technische Betreuung des Gebäudes und die organisatorische Abwicklung aller Eigentümerangelegenheiten. Im Folgenden erfahren Sie, welche konkreten Aufgaben dazugehören - und welche gesetzlichen Pflichten der Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erfüllen muss.
Kaufmännische Verwaltung
Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans (§ 28 Abs. 1 WEG)
Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung pro Eigentümer (§ 28 Abs. 2 WEG)
Verwaltung der Instandhaltungsrücklage auf getrenntem Konto (§ 27 Abs. 5 WEG)
Hausgeld-Einzug, Mahnwesen bei Zahlungsverzug
Nebenkostenabrechnung für vermietete Einheiten
Vermögensbericht nach Wirtschaftsjahr-Ende (§ 28 Abs. 4 WEG)
Technische Verwaltung
Regelmäßige Objektbegehungen und Zustandsbewertung
Koordination von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen
Abschluss und Überwachung von Wartungsverträgen (Heizung, Aufzug, Rauchmelder)
Beauftragung und Kontrolle von Handwerkern
Sofortmaßnahmen bei Notfällen (Rohrbruch, Sturmschäden) ohne Beschluss (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG)
Organisatorische Verwaltung
Einberufung, Leitung und Protokollierung der Eigentümerversammlung (mindestens 1x jährlich, § 24 Abs. 1 WEG)
Umsetzung und Dokumentation aller Beschlüsse (§ 27 Abs. 1 WEG)
Führung der Beschlusssammlung (§ 24 Abs. 7 WEG)
Gesetzliche Vertretung der WEG gegenüber Dritten (§ 9b WEG)
Kommunikation mit Eigentümern, Mietern und Dienstleistern




