Innenstadt
23552
St. Lorenz Nord
23554
Buntekuh
23556
St. Lorenz Süd
23558
Moisling
23560
St. Jürgen
23562
St. Gertrud
23566
Schlutup
23568
Kücknitz
23569
Travemünde
23570
Kaum eine deutsche Stadt stellt an die Verwaltung so unterschiedliche Anforderungen wie Lübeck. Die Altstadtinsel ist seit 1987 UNESCO-Welterbe, und der Denkmalbestand dort reicht von Giebelhäusern über die Gänge und Höfe bis zum Wiederaufbau nach der Zerstörung von 1942. Jede Maßnahme an der Außenhülle ist genehmigungspflichtig, was Beschlüsse in Eigentümerversammlungen verlängert. In Buntekuh und Moisling prägt dagegen Großsiedlungsbau der 1960er und 1970er das Bild, in Kücknitz ehemaliger Werkswohnungsbau. Travemünde ist ein eigener Fall: Viele Einheiten dort sind Zweit- oder Ferienwohnungen, und die Frage der Kurzzeitvermietung ist in gemischten Gemeinschaften ein wiederkehrender Konfliktpunkt.
Wir übernehmen WEG-Verwaltung (Eigentümerversammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Beschlussumsetzung) und Mietverwaltung (Mietinkasso, Nebenkostenabrechnung, Mieterbetreuung, Instandhaltungskoordination) in ganz Lübeck.
Eine professionelle Hausverwaltung übernimmt drei Kernbereiche: die kaufmännische Verwaltung Ihrer Finanzen, die technische Betreuung des Gebäudes und die organisatorische Abwicklung aller Eigentümerangelegenheiten. Im Folgenden erfahren Sie, welche konkreten Aufgaben dazugehören - und welche gesetzlichen Pflichten der Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erfüllen muss.
Kaufmännische Verwaltung
Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans (§ 28 Abs. 1 WEG)
Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung pro Eigentümer (§ 28 Abs. 2 WEG)
Verwaltung der Instandhaltungsrücklage auf getrenntem Konto (§ 27 Abs. 5 WEG)
Hausgeld-Einzug, Mahnwesen bei Zahlungsverzug
Nebenkostenabrechnung für vermietete Einheiten
Vermögensbericht nach Wirtschaftsjahr-Ende (§ 28 Abs. 4 WEG)
Technische Verwaltung
Regelmäßige Objektbegehungen und Zustandsbewertung
Koordination von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen
Abschluss und Überwachung von Wartungsverträgen (Heizung, Aufzug, Rauchmelder)
Beauftragung und Kontrolle von Handwerkern
Sofortmaßnahmen bei Notfällen (Rohrbruch, Sturmschäden) ohne Beschluss (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG)
Organisatorische Verwaltung
Einberufung, Leitung und Protokollierung der Eigentümerversammlung (mindestens 1x jährlich, § 24 Abs. 1 WEG)
Umsetzung und Dokumentation aller Beschlüsse (§ 27 Abs. 1 WEG)
Führung der Beschlusssammlung (§ 24 Abs. 7 WEG)
Gesetzliche Vertretung der WEG gegenüber Dritten (§ 9b WEG)
Kommunikation mit Eigentümern, Mietern und Dienstleistern




