Gehry-Bauten Düsseldorf – moderne Hausverwaltung und Immobilienverwaltung durch reltix

Hausverwaltung in Lübeck

Hausverwaltung in Lübeck

Wir verwalten Wohn- und Gewerbeobjekte in Lübeck — vom Denkmalobjekt in der Altstadt bis zur Wohnungsgemeinschaft in Travemünde.

Wir verwalten Wohn- und Gewerbeobjekte in Lübeck — vom Denkmalobjekt in der Altstadt bis zur Wohnungsgemeinschaft in Travemünde.

Aktiv in ganz Lübeck

Aktiv in ganz Lübeck

Innenstadt

23552

St. Lorenz Nord

23554

Buntekuh

23556

St. Lorenz Süd

23558

Moisling

23560

St. Jürgen

23562

St. Gertrud

23566

Schlutup

23568

Kücknitz

23569

Travemünde

23570

Kaum eine deutsche Stadt stellt an die Verwaltung so unterschiedliche Anforderungen wie Lübeck. Die Altstadtinsel ist seit 1987 UNESCO-Welterbe, und der Denkmalbestand dort reicht von Giebelhäusern über die Gänge und Höfe bis zum Wiederaufbau nach der Zerstörung von 1942. Jede Maßnahme an der Außenhülle ist genehmigungspflichtig, was Beschlüsse in Eigentümerversammlungen verlängert. In Buntekuh und Moisling prägt dagegen Großsiedlungsbau der 1960er und 1970er das Bild, in Kücknitz ehemaliger Werkswohnungsbau. Travemünde ist ein eigener Fall: Viele Einheiten dort sind Zweit- oder Ferienwohnungen, und die Frage der Kurzzeitvermietung ist in gemischten Gemeinschaften ein wiederkehrender Konfliktpunkt.

Wir übernehmen WEG-Verwaltung (Eigentümerversammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Beschlussumsetzung) und Mietverwaltung (Mietinkasso, Nebenkostenabrechnung, Mieterbetreuung, Instandhaltungskoordination) in ganz Lübeck.

Eine professionelle Hausverwaltung übernimmt drei Kernbereiche: die kaufmännische Verwaltung Ihrer Finanzen, die technische Betreuung des Gebäudes und die organisatorische Abwicklung aller Eigentümerangelegenheiten. Im Folgenden erfahren Sie, welche konkreten Aufgaben dazugehören - und welche gesetzlichen Pflichten der Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erfüllen muss.



Kaufmännische Verwaltung
  • Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans (§ 28 Abs. 1 WEG)

  • Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung pro Eigentümer (§ 28 Abs. 2 WEG)

  • Verwaltung der Instandhaltungsrücklage auf getrenntem Konto (§ 27 Abs. 5 WEG)

  • Hausgeld-Einzug, Mahnwesen bei Zahlungsverzug

  • Nebenkostenabrechnung für vermietete Einheiten

  • Vermögensbericht nach Wirtschaftsjahr-Ende (§ 28 Abs. 4 WEG)


Technische Verwaltung
  • Regelmäßige Objektbegehungen und Zustandsbewertung

  • Koordination von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen

  • Abschluss und Überwachung von Wartungsverträgen (Heizung, Aufzug, Rauchmelder)

  • Beauftragung und Kontrolle von Handwerkern

  • Sofortmaßnahmen bei Notfällen (Rohrbruch, Sturmschäden) ohne Beschluss (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG)

Organisatorische Verwaltung
  • Einberufung, Leitung und Protokollierung der Eigentümerversammlung (mindestens 1x jährlich, § 24 Abs. 1 WEG)

  • Umsetzung und Dokumentation aller Beschlüsse (§ 27 Abs. 1 WEG)

  • Führung der Beschlusssammlung (§ 24 Abs. 7 WEG)

  • Gesetzliche Vertretung der WEG gegenüber Dritten (§ 9b WEG)

  • Kommunikation mit Eigentümern, Mietern und Dienstleistern

FAQ

Sie haben Fragen?
Wir haben die Antwort.

FAQ

Sie haben Fragen?
Wir haben die Antwort.