Altstadt
47051
Dellviertel
47051
Hochfeld
47053
Wanheimerort
47055
Neudorf-Nord
47057
Duissern
47058
Ruhrort
47119
Untermeiderich
47137
Alt-Hamborn
47166
Alt-Homberg
47198
Rheinhausen-Mitte
47226
Großenbaum
47269
Duisburg hat seinen Wohnungsbestand weitgehend der Montanindustrie zu verdanken, und das ist bis heute sichtbar: In Hamborn, Bruckhausen, Meiderich und Rheinhausen stehen Werkssiedlungen, die Thyssen und Krupp für ihre Belegschaften gebaut haben. Viele davon wurden später verkauft und aufgeteilt, manche stehen unter Denkmalschutz, was Sanierungsbeschlüsse zusätzlich kompliziert. Daneben steht Gründerzeit in Neudorf, Duissern und im Dellviertel, breiter Nachkriegsbestand in fast allen Bezirken, und im Süden rund um Großenbaum, Rahm und Huckingen kleinteiligere Lagen. Weil die Kaufpreise niedrig sind, gehört ein erheblicher Teil der Wohnungen Eigentümern, die nicht in Duisburg wohnen — mit entsprechendem Anspruch an Berichterstattung und Erreichbarkeit.
Wir übernehmen WEG-Verwaltung (Eigentümerversammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Beschlussumsetzung) und Mietverwaltung (Mietinkasso, Nebenkostenabrechnung, Mieterbetreuung, Instandhaltungskoordination) in ganz Duisburg.
Eine professionelle Hausverwaltung übernimmt drei Kernbereiche: die kaufmännische Verwaltung Ihrer Finanzen, die technische Betreuung des Gebäudes und die organisatorische Abwicklung aller Eigentümerangelegenheiten. Im Folgenden erfahren Sie, welche konkreten Aufgaben dazugehören - und welche gesetzlichen Pflichten der Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erfüllen muss.
Kaufmännische Verwaltung
Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans (§ 28 Abs. 1 WEG)
Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung pro Eigentümer (§ 28 Abs. 2 WEG)
Verwaltung der Instandhaltungsrücklage auf getrenntem Konto (§ 27 Abs. 5 WEG)
Hausgeld-Einzug, Mahnwesen bei Zahlungsverzug
Nebenkostenabrechnung für vermietete Einheiten
Vermögensbericht nach Wirtschaftsjahr-Ende (§ 28 Abs. 4 WEG)
Technische Verwaltung
Regelmäßige Objektbegehungen und Zustandsbewertung
Koordination von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen
Abschluss und Überwachung von Wartungsverträgen (Heizung, Aufzug, Rauchmelder)
Beauftragung und Kontrolle von Handwerkern
Sofortmaßnahmen bei Notfällen (Rohrbruch, Sturmschäden) ohne Beschluss (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG)
Organisatorische Verwaltung
Einberufung, Leitung und Protokollierung der Eigentümerversammlung (mindestens 1x jährlich, § 24 Abs. 1 WEG)
Umsetzung und Dokumentation aller Beschlüsse (§ 27 Abs. 1 WEG)
Führung der Beschlusssammlung (§ 24 Abs. 7 WEG)
Gesetzliche Vertretung der WEG gegenüber Dritten (§ 9b WEG)
Kommunikation mit Eigentümern, Mietern und Dienstleistern




