Innenstadt
41460
Barbaraviertel
41460
Hammfeld
41460
Furth
41462
Weissenberg
41462
Dreikönigenviertel
41464
Augustinusviertel
41464
Stadionviertel
41464
Reuschenberg
41466
Weckhoven
41466
Grimlinghausen
41468
Norf
41469
Neuss liegt am Rhein gegenüber von Düsseldorf, und gehört zum Rhein-Kreis Neuss - das prägt den Eigentümerkreis: Ein auffälliger Teil der Wohnungen gehört Menschen, die nicht vor Ort wohnen und auf eine proaktive Hausverwaltung angewiesen sind, die Objektbegehungen durchführt, digital berichtet und bei Problemen eigenständig handelt. Der Bestand selbst reicht von aufgeteilten Gründerzeithäusern in den innenstadtnahen Vierteln über Geschosswohnungsbau der Nachkriegsjahrzehnte bis zu kleinteiligen Lagen in den südlichen Ortschaften wie Grimlinghausen und Norf.
Wir übernehmen WEG-Verwaltung (Eigentümerversammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Beschlussumsetzung) und Mietverwaltung (Mietinkasso, Nebenkostenabrechnung, Mieterbetreuung, Instandhaltungskoordination) in ganz Neuss.
Eine professionelle Hausverwaltung übernimmt drei Kernbereiche: die kaufmännische Verwaltung Ihrer Finanzen, die technische Betreuung des Gebäudes und die organisatorische Abwicklung aller Eigentümerangelegenheiten. Im Folgenden erfahren Sie, welche konkreten Aufgaben dazugehören - und welche gesetzlichen Pflichten der Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erfüllen muss.
Kaufmännische Verwaltung
Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans (§ 28 Abs. 1 WEG)
Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung pro Eigentümer (§ 28 Abs. 2 WEG)
Verwaltung der Instandhaltungsrücklage auf getrenntem Konto (§ 27 Abs. 5 WEG)
Hausgeld-Einzug, Mahnwesen bei Zahlungsverzug
Nebenkostenabrechnung für vermietete Einheiten
Vermögensbericht nach Wirtschaftsjahr-Ende (§ 28 Abs. 4 WEG)
Technische Verwaltung
Regelmäßige Objektbegehungen und Zustandsbewertung
Koordination von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen
Abschluss und Überwachung von Wartungsverträgen (Heizung, Aufzug, Rauchmelder)
Beauftragung und Kontrolle von Handwerkern
Sofortmaßnahmen bei Notfällen (Rohrbruch, Sturmschäden) ohne Beschluss (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG)
Organisatorische Verwaltung
Einberufung, Leitung und Protokollierung der Eigentümerversammlung (mindestens 1x jährlich, § 24 Abs. 1 WEG)
Umsetzung und Dokumentation aller Beschlüsse (§ 27 Abs. 1 WEG)
Führung der Beschlusssammlung (§ 24 Abs. 7 WEG)
Gesetzliche Vertretung der WEG gegenüber Dritten (§ 9b WEG)
Kommunikation mit Eigentümern, Mietern und Dienstleistern




