Gehry-Bauten Düsseldorf – moderne Hausverwaltung und Immobilienverwaltung durch reltix

Hausverwaltung in Neuss

Hausverwaltung in Neuss

Wir verwalten Wohn- und Gewerbeobjekte in Neuss: vom Gründerzeithaus im Dreikönigenviertel bis zum Siedlungsbau in Furth.

Wir verwalten Wohn- und Gewerbeobjekte in Neuss: vom Gründerzeithaus im Dreikönigenviertel bis zum Siedlungsbau in Furth.

Aktiv in ganz Neuss

Aktiv in ganz Neuss

Innenstadt

41460

Barbaraviertel

41460

Hammfeld

41460

Furth

41462

Weissenberg

41462

Dreikönigenviertel

41464

Augustinusviertel

41464

Stadionviertel

41464

Reuschenberg

41466

Weckhoven

41466

Grimlinghausen

41468

Norf

41469


Neuss liegt am Rhein gegenüber von Düsseldorf, und gehört zum Rhein-Kreis Neuss - das prägt den Eigentümerkreis: Ein auffälliger Teil der Wohnungen gehört Menschen, die nicht vor Ort wohnen und auf eine proaktive Hausverwaltung angewiesen sind, die Objektbegehungen durchführt, digital berichtet und bei Problemen eigenständig handelt. Der Bestand selbst reicht von aufgeteilten Gründerzeithäusern in den innenstadtnahen Vierteln über Geschosswohnungsbau der Nachkriegsjahrzehnte bis zu kleinteiligen Lagen in den südlichen Ortschaften wie Grimlinghausen und Norf.

Wir übernehmen WEG-Verwaltung (Eigentümerversammlung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Beschlussumsetzung) und Mietverwaltung (Mietinkasso, Nebenkostenabrechnung, Mieterbetreuung, Instandhaltungskoordination) in ganz Neuss.

Eine professionelle Hausverwaltung übernimmt drei Kernbereiche: die kaufmännische Verwaltung Ihrer Finanzen, die technische Betreuung des Gebäudes und die organisatorische Abwicklung aller Eigentümerangelegenheiten. Im Folgenden erfahren Sie, welche konkreten Aufgaben dazugehören - und welche gesetzlichen Pflichten der Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erfüllen muss.



Kaufmännische Verwaltung
  • Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans (§ 28 Abs. 1 WEG)

  • Jahresabrechnung mit Einzelabrechnung pro Eigentümer (§ 28 Abs. 2 WEG)

  • Verwaltung der Instandhaltungsrücklage auf getrenntem Konto (§ 27 Abs. 5 WEG)

  • Hausgeld-Einzug, Mahnwesen bei Zahlungsverzug

  • Nebenkostenabrechnung für vermietete Einheiten

  • Vermögensbericht nach Wirtschaftsjahr-Ende (§ 28 Abs. 4 WEG)


Technische Verwaltung
  • Regelmäßige Objektbegehungen und Zustandsbewertung

  • Koordination von Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen

  • Abschluss und Überwachung von Wartungsverträgen (Heizung, Aufzug, Rauchmelder)

  • Beauftragung und Kontrolle von Handwerkern

  • Sofortmaßnahmen bei Notfällen (Rohrbruch, Sturmschäden) ohne Beschluss (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 WEG)

Organisatorische Verwaltung
  • Einberufung, Leitung und Protokollierung der Eigentümerversammlung (mindestens 1x jährlich, § 24 Abs. 1 WEG)

  • Umsetzung und Dokumentation aller Beschlüsse (§ 27 Abs. 1 WEG)

  • Führung der Beschlusssammlung (§ 24 Abs. 7 WEG)

  • Gesetzliche Vertretung der WEG gegenüber Dritten (§ 9b WEG)

  • Kommunikation mit Eigentümern, Mietern und Dienstleistern

FAQ

Sie haben Fragen?
Wir haben die Antwort.

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