Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) 2026
GEG 2026 verständlich erklärt: Pflichten, Abstimmungen und was Sie jetzt tun müssen.
GEG 2026 verständlich erklärt: Pflichten, Abstimmungen und was Sie jetzt tun müssen
Seit Februar 2026 gilt das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz. Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften bedeutet das: neue Vorgaben, neue Pflichten und neue Entscheidungen. Wir erklären, was wirklich gilt und worauf Sie als Eigentümer konkret achten müssen.
Was ist das GEG überhaupt?
Das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, wird auch „Heizungsgesetz" genannt. Es legt fest, wie Gebäude in Deutschland beheizt werden dürfen und welche Energiestandards gelten. Das übergeordnete Ziel: Deutschland bis 2045 klimaneutral machen.
Der wichtigste Grundsatz der aktuellen Fassung: Neu eingebaute Heizungen müssen mindestens 65 Prozent ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien erzeugen. Die neue Bundesregierung plant zwar eine Reform dieser Regel. Bis ein Nachfolgegesetz beschlossen ist, gilt die aktuelle Fassung jedoch unverändert.
Was gilt aktuell für Neubauten?
Wer heute baut, muss die 65-Prozent-Regel einhalten. Das gilt zunächst für Neubauten in Neubaugebieten. Außerhalb von Neubaugebieten greift die Vorgabe ab Januar 2026.
Erlaubte Heizsysteme sind unter anderem Wärmepumpen, Fernwärme, Solarthermie, Biomasseheizungen wie Pelletheizungen sowie Hybridheizungen, die die 65-Prozent-Regel erfüllen.
Was gilt für Bestandsgebäude?
Hier ist die Lage für viele Eigentümer die entscheidende Frage: Muss ich meine Heizung tauschen?
Die klare Antwort: Nein, aktuell besteht keine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen. Die 65-Prozent-Regel greift im Bestand erst dann, wenn eine Heizung nicht mehr repariert werden kann.
Für Gas- und Ölheizungen gelten gestaffelte Übergangsfristen sowie steigende Pflichtanteile erneuerbarer Brennstoffe: ab 2029 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent, ab 2040 mindestens 60 Prozent und ab 2045 schließlich 100 Prozent.
Wer also heute eine neue Gasheizung einbaut, bindet sich an ein System, das in den nächsten Jahren schrittweise umgerüstet werden muss und dabei teurer wird.
Besonderheit für WEGs: Abstimmung vor Entscheidung
Für Eigentümer in Wohnungseigentümergemeinschaften gilt eine zusätzliche Komplexitätsstufe. Heizungsanlagen gehören in der Regel zum Gemeinschaftseigentum. Das bedeutet: Kein Eigentümer kann allein entscheiden, welches System eingebaut wird.
Stattdessen bedarf es eines Beschlusses der Eigentümerversammlung. Die erforderlichen Mehrheitsverhältnisse hängen von der Art der Maßnahme ab. Energetische Sanierungen können als modernisierende Instandsetzung gelten und erfordern dann eine qualifizierte Mehrheit.
Dazu kommt eine verbindliche Kostenregelung: Wer trägt welchen Anteil? Gibt es Sonderumlagen? Diese Fragen müssen vor der Umsetzung geklärt werden, um Streit im Nachhinein zu vermeiden. Und alle Beschlüsse sowie die Kostenverteilungen müssen rechtssicher protokolliert werden. Fehler hier können später angefochten werden und Projekte blockieren.
Eine professionelle Verwaltung hilft, diesen Prozess strukturiert vorzubereiten, rechtlich abzusichern und effizient umzusetzen.
Bis zu 70 Prozent Förderung für den Heizungswechsel
Wer jetzt handelt, profitiert von attraktiven staatlichen Zuschüssen. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst aktuell klimafreundliche Heizsysteme mit bis zu 70 Prozent der Anschaffungskosten. Dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.
Die Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Die Grundförderung beträgt 30 Prozent und gilt für alle förderfähigen Heizsysteme. Wer eine fossile Heizung frühzeitig austauscht, erhält zusätzlich den Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro können außerdem den Einkommensbonus von 30 Prozent beantragen. Für besonders effiziente Systeme mit natürlichen Kältemitteln oder speziellen Wärmequellen gibt es zusätzlich einen Effizienzbonus von 5 Prozent. Alle Boni lassen sich kombinieren, sind jedoch auf insgesamt 70 Prozent begrenzt.
Je früher der Wechsel erfolgt, desto mehr Förderung lässt sich sichern und desto länger profitieren Eigentümer von niedrigeren Betriebskosten ohne steigende CO₂-Abgaben.
Was bedeutet das konkret für Sie als Eigentümer?
Das GEG schafft Druck, aber auch Chancen. Wer frühzeitig plant, spart Kosten und vermeidet spätere Pflichtmaßnahmen unter ungünstigeren Bedingungen.
Für Einzeleigentümer geht es darum, die eigene Heizungssituation zu prüfen und die Förderoptionen zu kennen. Für WEG-Eigentümer ist der entscheidende Schritt die Vorbereitung einer gut strukturierten Eigentümerversammlung. Mit dem richtigen Beschluss, einer fairen Kostenregelung und einer kompetenten Verwaltung lassen sich auch große energetische Maßnahmen reibungslos umsetzen.
reltix unterstützt WEGs und Eigentümer dabei, Entscheidungen rund um das GEG rechtssicher vorzubereiten und umzusetzen. Sprechen Sie uns an.
Autor: Jan Oliver Horstmann


