Fassadensanierung in der WEG - So funktioniert's
In diesem Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie über Fassadensanierungen in der WEG wissen müssen.
Fassadensanierung in der WEG: Kosten, Ablauf & Finanzierung komplett erklärt
Risse im Putz, abblätternde Farbe, Feuchtigkeit in den Wänden: Wenn die Fassade Schäden zeigt, ist schnelles Handeln gefragt. Eine Fassadensanierung gehört zu den größten Investitionen, die eine Wohnungseigentümergemeinschaft stemmen muss. Die Kosten bewegen sich schnell im fünf- bis sechsstelligen Bereich, rechtliche Fragen zur Beschlussfassung führen zu Diskussionen, und die Finanzierung stellt viele Eigentümer vor Herausforderungen.
In diesem ausführlichen Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie über Fassadensanierungen in der WEG wissen müssen: Wann eine Sanierung notwendig ist, welche Kosten auf Sie zukommen, wie der Ablauf aussieht, wer die Kosten trägt und welche Fördermöglichkeiten es gibt.
Das Wichtigste in Kürze
Eine Fassadensanierung wird bei sichtbaren Schäden wie Rissen, Abplatzungen oder Feuchtigkeitsschäden notwendig sein, aber auch aus energetischen Gründen oder zur Wertsteigerung. Die Kosten variieren stark je nach Umfang: Ein einfacher Anstrich kostet 20 bis 40 Euro pro Quadratmeter, eine Dämmung mit Vollwärmeschutz zwischen 100 und 175 Euro pro Quadratmeter. Bei einer typischen WEG mit 200 Quadratmetern Fassadenfläche liegen die Gesamtkosten zwischen 2.000 und 35.000 Euro. Entscheidend ist die rechtliche Einordnung:
Modernisierende Instandsetzungen können mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, bauliche Veränderungen hingegen benötigen besondere Mehrheiten (Lesen Sie hierzu unseren kurzen Artikel "Modernisierende Instandsetzung oder bauliche Veränderung").
Die Kosten werden üblicherweise nach den Miteigentumsanteilen verteilt, es sei denn, die Eigentümergemeinschaft beschließt etwas anderes.
Wann sollte eine Fassade saniert werden?
Die Fassade ist mehr als nur die optische Visitenkarte Ihrer Immobilie. Sie schützt das Gebäude vor Witterungseinflüssen, trägt zur Energieeffizienz bei und beeinflusst den Immobilienwert direkt. Doch wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Sanierung gekommen?
Sichtbare Schäden als Warnsignale
Die offensichtlichsten Gründe für eine Fassadensanierung sind sichtbare Schäden. Risse im Putz mögen auf den ersten Blick harmlos erscheinen, können jedoch schnell zum Problem werden. Durch feine Risse dringt Feuchtigkeit in die Bausubstanz ein, die bei Frost gefriert und den Putz von innen sprengt. Was als kleiner Haarriss beginnt, wird innerhalb weniger Jahre zu großflächigen Abplatzungen.
Abblätternde Farbe ist ein weiteres Warnsignal. Sie deutet darauf hin, dass die Schutzfunktion der Fassade nicht mehr besteht. Feuchtigkeit kann ungehindert eindringen und im Mauerwerk Schäden verursachen. Besonders kritisch sind Feuchtigkeitsflecken an der Fassade. Die zeigen, dass bereits Wasser in die Konstruktion eingedrungen ist. Hier drohen Schimmelbildung und strukturelle Schäden am Mauerwerk.
Auch Verfärbungen und Algenbefall sind mehr als nur optische Probleme. Sie entstehen meist an der Wetterseite des Gebäudes und zeigen, dass die Fassade dauerhaft feucht ist. Dies kann die Dämmwirkung erheblich beeinträchtigen und langfristig zu Bauschäden führen.
Gesetzliche Verpflichtungen
Als Wohnungseigentümer haben Sie nach § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG eine Pflicht zur ordnungsgemäßen Erhaltung des Gemeinschaftseigentums. Die Fassade gehört zum Gemeinschaftseigentum, und ihre Instandhaltung ist keine Option, sondern eine rechtliche Verpflichtung. Wird diese Pflicht vernachlässigt, können einzelne Eigentümer sogar auf Instandsetzung klagen.
Besonders relevant wird das Gebäudeenergiegesetz (GEG), wenn Sie mehr als 10% der Fassadenfläche erneuern. In diesem Fall greift die sogenannte Sanierungspflicht: Die gesamte Fassade muss dann nach den aktuellen energetischen Standards gedämmt werden. Der gesetzlich vorgeschriebene U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) darf maximal 0,24 W/(m²K) betragen. Was als kleine Ausbesserung beginnt, kann so schnell zu einer Komplettsanierung mit Dämmung werden.
Ein einfacher Anstrich oder das Ausbessern einzelner Risse löst diese Pflicht nicht aus. Sobald jedoch der Putz großflächig erneuert wird, müssen Sie die energetischen Vorgaben einhalten. Dies sollten Sie bei der Planung unbedingt berücksichtigen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Energetische Gründe und Wertsteigerung
Auch ohne akute Schäden kann eine Fassadensanierung sinnvoll sein. Eine moderne Fassadendämmung reduziert die Heizkosten erheblich. In unsanierten Altbauten gehen bis zu 35 Prozent der Wärme über die Außenwände verloren. Mit einer fachgerecht ausgeführten Dämmung lassen sich die Heizkosten um 20 bis 30 Prozent senken. Bei jährlichen Heizkosten von 2.000 Euro entspricht das einer Einsparung von 400 bis 600 Euro.
Die Investition amortisiert sich je nach Umfang und Fördermitteln innerhalb von 15 bis 25 Jahren. Aber der finanzielle Vorteil geht über die Heizkostenersparnis hinaus: Eine sanierte, gedämmte Fassade steigert den Immobilienwert nachweislich. Beim Verkauf einer Eigentumswohnung achten Käufer zunehmend auf den energetischen Zustand des Gebäudes. Eine unsanierte Fassade kann den Verkaufspreis um 10 bis 15 Prozent drücken, während eine hochwertige Sanierung den Wert steigert.
Fassadensanierung in der WEG: Kosten im Überblick
Die Kosten einer Fassadensanierung variieren enorm: je nachdem, welche Maßnahmen notwendig sind. Um Ihnen eine realistische Einschätzung zu geben, haben wir die wichtigsten Kostenpunkte zusammengestellt.
Einfacher Anstrich: Die günstigste Variante
Wenn die Fassade strukturell in Ordnung ist und nur optisch aufgefrischt werden soll, reicht oft ein neuer Anstrich. Die Kosten dafür sind überschaubar und liegen bei 10 bis 20 Euro pro Quadratmeter für die Farbe. Hinzu kommen 10 bis 15 Euro pro Quadratmeter für die Arbeitsleistung eines Malers, falls Sie die Arbeit nicht selbst übernehmen.
Ein Gerüst ist in den meisten Fällen notwendig und kostet zusätzlich 6 bis 12 Euro pro Quadratmeter. Bei einer Fassadenfläche von 200 Quadratmetern – einer typischen Größe für ein Mehrfamilienhaus mit acht bis zehn Wohnungen – kommen Sie so auf Gesamtkosten von etwa 5.000 bis 9.000 Euro.
Wichtig: Vor dem Anstrich muss die Fassade gereinigt werden. Bei starkem Algen- oder Pilzbefall können zusätzliche Kosten von 10 bis 15 Euro pro Quadratmeter für die Hochdruckreinigung anfallen. Eine Grundierung ist manchmal ebenfalls erforderlich und schlägt mit weiteren 10 Euro pro Quadratmeter zu Buche.
Putzausbesserung und Erneuerung
Wenn der Putz beschädigt ist, wird es teurer. Kleinere Ausbesserungsarbeiten kosten 20 bis 40 Euro pro Quadratmeter der betroffenen Fläche. Dabei wird die Spachtelmasse aufgetragen, die Stelle geglättet und anschließend überstrichen. Bei größeren Schäden, wenn ganze Putzflächen erneuert werden müssen, steigen die Kosten deutlich.
Muss nur der Oberputz erneuert werden, während der Unterputz noch intakt ist, liegen die Kosten bei 25 bis 30 Euro pro Quadratmeter. Ist auch der Unterputz beschädigt und muss der komplette Putz bis aufs Mauerwerk abgetragen werden, müssen Sie mit 50 bis 80 Euro pro Quadratmeter rechnen. Bei einer 200-Quadratmeter-Fassade liegen die Gesamtkosten zwischen 10.000 und 16.000 Euro, wohlgemerkt ohne Dämmung.
Wichtig zu wissen: Wird der Altputz vollständig entfernt, greifen automatisch die Regelungen des GEG. Sie sind dann verpflichtet zu prüfen, ob der Wärmeschutz ausreicht oder eine Dämmung angebracht werden muss. Planen Sie eine umfangreiche Putzerneuerung, sollten Sie von vornherein eine Dämmung einkalkulieren, um nicht zweimal Gerüst und Handwerker bezahlen zu müssen.
Fassadendämmung: Die größte Investition
Eine Fassadendämmung ist zwar die teuerste, aber auch die wirkungsvollste Maßnahme. Die Kosten hängen stark vom gewählten Dämmsystem und dem verwendeten Material ab. Ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) mit Polystyrol (Styropor) ist die günstigste Variante: Bei einer Dämmstärke von 16 Zentimetern liegen die Kosten zwischen 78 und 130 Euro pro Quadratmeter.
Mineralwolle (Stein- oder Glaswolle) ist etwas teurer, brennt nicht und ist daher besonders für mehrgeschossige Gebäude zu empfehlen. Hier müssen Sie mit 100 bis 165 Euro pro Quadratmeter rechnen. Ökologische Dämmstoffe wie Holzfaser oder Hanf kosten zwischen 120 und 180 Euro pro Quadratmeter.
Eine vorgehängte, hinterlüftete Fassade mit Verkleidung ist zwar die hochwertigste, aber auch die kostspieligste Lösung. Je nach Material (Holz, Schiefer, Faserzement oder Klinker) liegen die Kosten zwischen 150 und 450 Euro pro Quadratmeter.
Rechenbeispiel für eine 200-Quadratmeter-Fassade:
WDVS mit Polystyrol (16 cm): 15.600 bis 26.000 Euro
WDVS mit Mineralwolle (16 cm): 20.000 bis 33.000 Euro
Vorgehängte Fassade: 30.000 bis 90.000 Euro
Zusätzliche Kostenfaktoren
Neben den reinen Material- und Arbeitskosten gibt es weitere Posten, die oft vergessen werden. Ein Baugerüst verursacht Kosten von 5.000 bis 10.000 Euro bei einem durchschnittlichen Mehrfamilienhaus, je nach Höhe und Komplexität des Gebäudes. Die Standzeit spielt dabei eine Rolle: Je länger das Gerüst steht, desto teurer wird es.
Für die Planung und Koordination sollten Sie 1.500 bis 3.000 Euro einkalkulieren. Ein Architekt oder Energieberater erstellt die notwendigen Unterlagen, holt Angebote ein und überwacht die Ausführung. Bei größeren Projekten ist auch eine Bauabnahme durch einen Sachverständigen sinnvoll, die weitere 1.000 bis 2.000 Euro kostet.
Falls das Gebäude denkmalgeschützt ist, können zusätzliche Auflagen und teurere Materialien erforderlich sein. Die Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde und spezialisierten Handwerkern treibt die Kosten in die Höhe. Hier sollten Sie mit einem Aufschlag von 30 bis 50 Prozent auf die Standardkosten rechnen.
Der Ablauf einer Fassadensanierung in der WEG
Eine Fassadensanierung ist ein komplexes Projekt, das eine sorgfältige Planung erfordert. Hier ist der typische Ablauf Schritt für Schritt.
Phase 1: Bestandsaufnahme und Gutachten
Am Anfang steht die gründliche Analyse des Ist-Zustands. Idealerweise beauftragt die Hausverwaltung einen Sachverständigen oder einen Fachbetrieb mit der Bestandsaufnahme. Dieser prüft den Zustand von Putz und Mauerwerk, identifiziert Schäden und deren Ursachen, bewertet den energetischen Zustand und erstellt eine Kostenschätzung für verschiedene Sanierungsvarianten.
Ein solches Gutachten kostet zwischen 800 und 2.000 Euro, ist aber gut investiertes Geld. Es schafft eine objektive Grundlage für die Entscheidungsfindung und verhindert, dass die Eigentümerversammlung auf Basis von Vermutungen und Halbwissen diskutiert. Zudem ist das Gutachten für eventuelle Fördermittelanträge.
Phase 2: Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung
Mit dem Gutachten in der Hand kann die Eigentümerversammlung einberufen werden. Die Tagesordnung muss die Fassadensanierung konkret benennen, idealerweise mit einer Zusammenfassung des Gutachtens. Alle Eigentümer sollten vorab Gelegenheit haben, das vollständige Gutachten einzusehen.
In der Versammlung werden die Maßnahmen diskutiert und beschlossen. Dabei müssen mehrere Beschlüsse gefasst werden: die Entscheidung für eine bestimmte Sanierungsvariante, die Beauftragung der Hausverwaltung mit der Einholung der Angebote, die Festlegung eines Kostenrahmens sowie die Regelung der Kostenverteilung.
Je nachdem, ob es sich um eine Instandsetzung oder eine bauliche Veränderung handelt, sind unterschiedliche Mehrheiten erforderlich. Dokumentieren Sie die Beschlüsse präzise im Protokoll. Das ist wichtig für die spätere Umsetzung sowie für etwaige Rechtsstreitigkeiten.
Phase 3: Angebotseinholung und Beauftragung
Nach dem grundsätzlichen Beschluss holt die Hausverwaltung Angebote von Fachfirmen ein. Bei größeren Projekten über 50.000 Euro kann eine förmliche Ausschreibung sinnvoll oder sogar vorgeschrieben sein. Die Angebote sollten detailliert sein und exakt dieselben Leistungen umfassen, damit sie miteinander vergleichbar sind.
Die Hausverwaltung prüft die Angebote, bewertet Preis, Leistung und Referenzen der Firmen und bereitet eine Empfehlung für die Eigentümergemeinschaft vor. Bei größeren Abweichungen vom ursprünglich beschlossenen Kostenrahmen muss möglicherweise eine weitere Eigentümerversammlung einberufen werden.
Die Beauftragung erfolgt dann entweder durch die Hausverwaltung im Rahmen ihrer Vollmacht oder – bei besonders großen Projekten – nach einem weiteren Beschluss der Eigentümerversammlung.
Phase 4: Finanzierung klären
Parallel zur Angebotseinholung muss die Finanzierung geklärt werden. Sind ausreichend Rücklagen vorhanden, um die Sanierung zu bezahlen? Falls nicht, stehen mehrere Optionen zur Verfügung: eine Sonderumlage beschließen, einen Kredit für die WEG aufnehmen, Fördermittel beantragen (BAFA, KfW) oder eine Kombination aus allem.
Die Entscheidung über die Finanzierung muss ebenfalls in der Eigentümerversammlung getroffen werden. Eine Sonderumlage erfordert einen eigenen Beschluss, ebenso die Aufnahme eines Kredits. Fördermittel sollten unbedingt vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Eine nachträgliche Beantragung ist in der Regel nicht möglich.
Phase 5: Durchführung der Arbeiten
Ist alles vorbereitet, beginnen die eigentlichen Bauarbeiten. Die Hausverwaltung koordiniert den Zeitplan mit der ausführenden Firma, informiert die Bewohner über den Ablauf und mögliche Beeinträchtigungen sowie überwacht den Baufortschritt. Regelmäßige Besprechungen mit der Firma stellen sicher, dass alles nach Plan läuft.
Die Dauer der Arbeiten hängt vom Umfang ab. Ein einfacher Anstrich ist in wenigen Tagen erledigt, eine Dämmung mit Vollwärmeschutz dauert drei bis sechs Wochen, je nach Gebäudegröße und Witterung. In dieser Zeit müssen die Bewohner mit Lärm, Schmutz und eingeschränktem Zugang zu Balkonen oder Fenstern rechnen.
Phase 6: Abnahme und Abrechnung
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Bauabnahme. Die Hausverwaltung begeht gemeinsam mit der Firma und idealerweise einem Sachverständigen das Gebäude, prüft die Ausführung auf Mängel und erstellt ein Abnahmeprotokoll. Eventuelle Mängel müssen dokumentiert und eine Frist zur Nachbesserung festgelegt werden.
Erst nach erfolgter Abnahme wird die Schlussrechnung beglichen. Die Kosten werden dann gemäß dem Beschluss auf die Eigentümer verteilt und in der nächsten Jahresabrechnung ausgewiesen. Bei größeren Projekten kann auch eine separate Abrechnung sinnvoll sein, damit Eigentümer die Kosten besser nachvollziehen können.
Kostenverteilung: Wer zahlt die Fassadensanierung?
Die Frage, wer die Kosten trägt, sorgt in vielen Eigentümerversammlungen für Diskussionen. Die Antwort hängt von der Art der Maßnahme und den Beschlüssen der Gemeinschaft ab.
Die Grundregel: Verteilung nach Miteigentumsanteilen
Für Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum gilt nach § 16 Abs. 2 WEG die Grundregel: Die Kosten werden nach den Miteigentumsanteilen verteilt. Diese sind in der Teilungserklärung festgelegt und richten sich üblicherweise nach der Wohnfläche. Wer eine größere Wohnung besitzt, zahlt mehr; wer eine kleinere hat, zahlt weniger.
Ein Beispiel: Bei einer WEG mit zehn Wohneinheiten und Gesamtkosten von 30.000 Euro für die Fassadensanierung zahlt ein Eigentümer mit einem Miteigentumsanteil von 12 Prozent (etwa 80 Quadratmeter Wohnfläche) insgesamt 3.600 Euro. Ein Eigentümer mit nur 8 Prozent (etwa 55 Quadratmetern) zahlt 2.400 Euro.
Diese Verteilung ist fair, weil alle Eigentümer gleichermaßen von der sanierten Fassade profitieren, unabhängig davon, in welchem Stock sie wohnen oder ob ihre Wohnung zur Straße oder zum Innenhof ausgerichtet ist.
Abweichende Kostenverteilung
Die Eigentümergemeinschaft kann jedoch mit einfacher Mehrheit eine abweichende Kostenverteilung beschließen. Dies ist in § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG ausdrücklich vorgesehen. Eine solche Abweichung kann sinnvoll sein, wenn bestimmte Eigentümer einen besonderen Vorteil oder Nachteil von der Maßnahme haben.
Beispiel: Bei einer WEG mit verschiedenen Balkonen entscheidet die Gemeinschaft, nur die Balkone an der Südseite zu sanieren, weil diese durch Witterung besonders stark beschädigt sind. Hier wäre es ungerecht, alle Eigentümer gleich zu belasten. Stattdessen beschließt die Versammlung, dass nur die Eigentümer mit Südbalkonen die Kosten tragen.
Wichtig: Ein solcher Kostenverteilungsbeschluss muss ausdrücklich gefasst werden. Er erfolgt nicht automatisch, sondern muss in der Eigentümerversammlung als separater Tagesordnungspunkt behandelt werden.
Sonderfälle und Ausnahmen
Es gibt Situationen, in denen die Kostenverteilung komplexer wird. Bei baulichen Veränderungen, die nicht von allen gewünscht werden, gilt grundsätzlich: Wer zustimmt, zahlt. Wenn etwa nur fünf von zehn Eigentümern für eine optische Verschönerung der Fassade stimmen, tragen auch nur diese fünf die Kosten.
Praktisch wird das durch eine namentliche Abstimmung umgesetzt. Im Protokoll wird festgehalten, wer zugestimmt hat, und nur diese Eigentümer werden zur Zahlung herangezogen. Die Kostenverteilung erfolgt dann wieder nach den Miteigentumsanteilen, jedoch nur unter den zustimmenden Eigentümern.
Eine Ausnahme besteht, wenn die qualifizierte Mehrheit nach § 21 Abs. 2 WEG erreicht wird oder die Maßnahme innerhalb angemessener Frist amortisiert wird. Dann können alle Eigentümer zur Kostentragung verpflichtet werden, auch wenn sie dagegen gestimmt haben.
Finanzierung: So stemmen Sie die Kosten
Bei Sanierungskosten von 20.000 bis 40.000 Euro stellt sich schnell die Frage: Woher nehmen, wenn nicht stehlen? Die gute Nachricht: Es gibt verschiedene Finanzierungswege, die Sie kombinieren können.
Rücklagen nutzen
Der einfachste Weg ist die Finanzierung aus den Instandhaltungsrücklagen der WEG. Diese werden monatlich über das Hausgeld angespart und sind genau für solche größeren Investitionen vorgesehen. Eine gut verwaltete WEG sollte ausreichende Rücklagen aufgebaut haben, um zumindest einen Teil der Sanierung zu finanzieren.
Als Faustregel gilt: Die Rücklagen sollten pro Jahr 0,8 bis 1,0 Prozent des Gebäudewerts betragen. Bei einem Gebäudewert von 1,5 Millionen Euro wären das 12.000 bis 15.000 Euro jährlich. Nach zehn Jahren sollten also 120.000 bis 150.000 Euro angespart sein. Das ist genug für die meisten Sanierungen.
Sonderumlage beschließen
Reichen die Rücklagen nicht aus, ist die Sonderumlage das gängigste Mittel. Dabei werden die fehlenden Kosten auf die Eigentümer umgelegt, die diese einmalig oder in Raten zahlen müssen. Der Beschluss über eine Sonderumlage erfordert die einfache Mehrheit in der Eigentümerversammlung.
Wichtig ist, dass die Sonderumlage klar formuliert wird: Wie hoch ist die Gesamtsumme? Wie wird sie verteilt? Bis wann muss gezahlt werden? Sind Ratenzahlungen möglich? All diese Punkte sollten im Beschluss festgelegt werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Bei der Festlegung der Umlage sollte die finanzielle Belastbarkeit der Eigentümer berücksichtigt werden. Eine zu hohe Sonderumlage kann einzelne Eigentümer in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten bringen. In solchen Fällen sollte über eine gestreckte Zahlungsweise oder alternative Finanzierungen nachgedacht werden.
Fördermittel: bis zu 15 Prozent Zuschuss
Bei energetischen Sanierungen stehen attraktive Förderprogramme zur Verfügung. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Einzelmaßnahmen wie Fassadendämmungen mit 15 Prozent der förderfähigen Kosten. Die Obergrenze liegt bei 60.000 Euro pro Wohneinheit; Sie können also maximal 9.000 Euro Zuschuss pro Wohnung erhalten.
Bei einer WEG mit zehn Einheiten und Dämmkosten von 200.000 Euro ergäbe sich ein Zuschuss von bis zu 30.000 Euro, was eine erhebliche Entlastung darstellen würde. Zusätzlich gibt es oft einen Bonus von 5 Prozent, wenn Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen lassen.
Die KfW bietet mit dem Programm 261 zinsgünstige Kredite für umfassende energetische Sanierungen. Bei Erreichen eines Effizienzhaus-Standards (z.B. Effizienzhaus 85) gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 Prozent der Kreditsumme.
Wichtig: Förderanträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich. Beauftragen Sie am besten einen Energieberater, der Sie durch den Förderdschungel lotst und die Anträge professionell stellt. Die Kosten dafür (800 bis 1.500 Euro) werden übrigens auch gefördert: bis zu 850 Euro zu 50 Prozent.
WEG-Kredit aufnehmen
Wenn weder Rücklagen noch Sonderumlage ausreichen und Fördermittel nicht die gesamten Kosten decken, bleibt die Kreditfinanzierung. Viele Banken bieten spezielle WEG-Kredite an, bei denen die Eigentümergemeinschaft als Ganzes Kreditnehmer ist.
Die Konditionen sind meist günstiger als bei Privatkrediten, da das Risiko auf mehrere Eigentümer verteilt wird. Typische Laufzeiten liegen bei 10 bis 20 Jahren; die Zinssätze liegen aktuell bei 3 bis 5 Prozent. Bei einem Kredit über 15 Jahre in Höhe von 50.000 Euro würde die monatliche Rate etwa 350 bis 400 Euro betragen, verteilt auf alle Eigentümer.
Der Beschluss über eine Kreditaufnahme muss in der Eigentümerversammlung gefasst werden und erfordert die einfache Mehrheit. Alle Eigentümer haften gesamtschuldnerisch. Das bedeutet: Wenn einzelne Eigentümer ihre Raten nicht zahlen, müssen die anderen einspringen. Dies sollte bei der Entscheidung berücksichtigt werden.
Checkliste: Fassadensanierung in der WEG
Planungsphase (2-3 Monate vor Beschluss)
Bestandsaufnahme durch Sachverständigen beauftragen
Gutachten zu Schäden und Sanierungsbedarf erstellen lassen
Kostenschätzung für verschiedene Sanierungsvarianten einholen
Fördermöglichkeiten prüfen (BAFA, KfW, regionale Programme)
Rechtliche Einordnung klären (Instandsetzung vs. bauliche Veränderung)
Beschlussfassung
Eigentümerversammlung einberufen (Tagesordnung mit Sanierung)
Gutachten und Kostenvoranschläge an alle Eigentümer versenden
Beschluss über Sanierungsvariante fassen
Kostenverteilung beschließen
Finanzierung regeln (Rücklagen, Sonderumlage, Kredit)
Hausverwaltung mit Angebotseinholung beauftragen
Umsetzungsphase
Angebote von Fachfirmen einholen
Angebote prüfen und vergleichen
Fördermittel beantragen (vor Baubeginn!)
Firma beauftragen
Bewohner über Ablauf und Zeitplan informieren
Baufortschritt überwachen
Abschluss
Bauabnahme durchführen (ggf. mit Sachverständigem)
Mängel dokumentieren und Nachbesserungsfrist setzen
Schlussrechnung prüfen und begleichen
Kosten in Jahresabrechnung aufnehmen
Garantie- und Wartungsunterlagen archivieren
Fazit: Eine Investition, die sich lohnt
Eine Fassadensanierung ist eine der größten Investitionen, die eine Eigentümergemeinschaft stemmen muss. Die Kosten sind erheblich, die rechtlichen Fragen komplex und die Abstimmung unter den Eigentümern oft schwierig. Dennoch ist die Sanierung in den meisten Fällen unvermeidbar und lohnt sich langfristig.
Eine sanierte Fassade schützt die Bausubstanz, reduziert die Heizkosten um 20 bis 30 Prozent, steigert den Immobilienwert nachweislich und verbessert das Wohnklima erheblich. Mit der richtigen Planung, sorgfältiger Kostenkalkulation und der Nutzung von Fördermitteln lässt sich die finanzielle Belastung deutlich reduzieren.
Seit der WEG-Reform 2020 sind modernisierende Instandsetzungen einfacher zu beschließen: Die einfache Mehrheit genügt. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um notwendige Sanierungen nicht zu verschleppen. Je länger Sie warten, desto teurer wird es. Aus kleinen Rissen werden große Schäden, aus einer überschaubaren Instandsetzung wird eine Komplettsanierung.
Ihre Immobilie ist eine der wichtigsten Investitionen Ihres Lebens. Eine gut gepflegte Fassade erhält diesen Wert und steigert ihn sogar. Investieren Sie jetzt, um später nicht das Doppelte zahlen zu müssen.
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Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung oder Fachplanung durch Architekten und Ingenieure.
Autor: Jan Oliver Horstmann



