Balkone und Umbauten - Wer zahlt was?
Wer ist eigentlich zuständig und wer zahlt am Ende die Rechnung?
Balkone und Umbauten - Wer zahlt was?
Für viele ist der Balkon das kleine Paradies an der Wohnung – ein Ort für Blumen, Ruhe und Sonne. Doch wenn Reparaturen oder Umbauten anstehen, stellt sich schnell die Frage: Wer ist eigentlich zuständig und wer zahlt am Ende die Rechnung? Die Antwort hängt davon ab, ob Sie mieten oder Eigentümer sind – und im Fall des Eigentums, ob es sich um Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum handelt.
Privat genutzt, aber oft Gemeinschaftseigentum
Auch wenn ein Balkon ausschließlich von einer Wohnung aus zugänglich ist, gehören viele seiner Bauteile zum Gemeinschaftseigentum. Dazu zählen in der Regel:
die Bodenplatte
die Unterkonstruktion
das Geländer
die Brüstung
Abdichtung und Entwässerung
Zum Sondereigentum gehören hingegen meist nur solche Elemente, die nicht fest mit dem Bauwerk verbunden sind, etwa lose verlegte Holzfliesen. Fest verklebte Fliesen, die mit der Abdichtung verbunden sind, zählen hingegen wieder zum Gemeinschaftseigentum. Änderungen an gemeinschaftlichen Bauteilen dürfen nicht eigenmächtig vorgenommen werden. Wer dennoch ohne Genehmigung umbaut, riskiert nicht nur Konflikte mit der Eigentümergemeinschaft, sondern auch die Pflicht zum Rückbau.
Was dürfen Mieter und was nicht?
Für Mieter gilt der Grundsatz des „vertragsgemäßen Gebrauchs“. Solange die Bausubstanz nicht verändert und das äußere Erscheinungsbild des Hauses nicht beeinträchtigt wird, sind kleinere Maßnahmen in der Regel erlaubt. Dazu zählen zum Beispiel:
lose verlegte Fliesen
Möbel
mobile Sichtschutzelemente
Für bauliche Veränderungen, etwa eine Markise, eine Balkonverglasung oder fest verklebte Fliesen, ist die Zustimmung des Vermieters zwingend erforderlich. Kommt es durch nicht genehmigte Umbauten zu Schäden, muss der Vermieter zwar zunächst für die Instandsetzung sorgen, kann die Kosten jedoch vom Mieter zurückfordern. Zudem kann beim Auszug der Rückbau verlangt werden, unabhängig davon, wie lange die Änderung bestand. Das wurde auch höchstrichterlich bestätigt.
Eigentümer in einer WEG: Beschlüsse sind Pflicht
Wer Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist, darf bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum nur mit einem entsprechenden Beschluss vornehmen. Dazu zählen beispielsweise:
die Montage von Markisen
Änderungen am Geländer
Balkonverglasungen
sichtbare Sichtschutzelemente
In der Regel trägt der antragstellende Eigentümer die Kosten selbst, es sei denn, die Gemeinschaft beschließt ausdrücklich etwas anderes. Ohne gültigen Beschluss vorgenommene Änderungen können jederzeit rückgängig gemacht werden.
Gerade hier kann eine professionelle Hausverwaltung wie reltix unterstützen, sei es bei der Antragsformulierung, der rechtssicheren Kommunikation mit der Eigentümergemeinschaft oder der Einholung und Umsetzung eines gültigen Beschlusses. Das spart Zeit, Nerven und oft unnötige Kosten.
Genehmigungspflicht oder nicht?
Markisen sind fast immer genehmigungspflichtig, da sie in die Fassade eingreifen. Auch eine Balkonverglasung oder auffällige Sichtschutzelemente, die das äußere Erscheinungsbild des Hauses verändern, dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung montiert werden.
Unproblematisch sind in den meisten Fällen:
lose verlegte Holzfliesen
kleinere, nicht fest verankerte Sichtschutzlösungen
mobile Pflanzkübel
Im Zweifel sollte immer vorab nachgefragt werden – so lassen sich Missverständnisse und Konflikte vermeiden.
Versicherung und Haftung
Veränderungen am Balkon können im Schadensfall zu Problemen führen, insbesondere wenn sie nicht genehmigt wurden. Wichtig zu wissen:
Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden durch bauliche Veränderungen nicht automatisch ab.
Die Wohngebäudeversicherung der WEG greift nur für Gemeinschaftseigentum – nicht für individuell verursachte Schäden.
Beispiel: Wird eine nicht genehmigte Markise bei Sturm losgerissen und beschädigt etwas, haftet der verantwortliche Eigentümer persönlich - und das unter Umständen in voller Höhe.
Fazit
Der Balkon ist ein wertvoller Teil der Wohnung, aber auch ein rechtlich sensibler Bereich. Egal ob Mieter oder Eigentümer: Vor jeder baulichen Änderung sollte geklärt werden:
ob eine Genehmigung erforderlich ist
wer die Kosten trägt
ob Versicherungsschutz besteht
Wer diese Punkte frühzeitig klärt, kann seinen Balkon unbeschwert genießen, ohne rechtliche oder finanzielle Überraschungen. reltix unterstützt Eigentümer dabei, Umbauten korrekt zu beantragen, Genehmigungen einzuholen und Maßnahmen sicher umzusetzen. Ob bei Fragen zur WEG, zur Kostenverteilung oder zur Versicherung, wir halten Ihnen den Rücken frei. Nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir melden uns kurzfristig und beraten Sie unverbindlich zu Ihrer individuellen Situation.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information über Balkonumbauten und Genehmigungspflichten. Für konkrete Einzelfälle wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht oder direkt an uns.
Autor: Jan Oliver Horstmann



