Viele Eigentümer sehen sich im Zuge des Wechsels mit einem Berg an rechtlichen und administrativen Aufgaben konfrontiert. Tatsächlich ist dieser Wechsel aber garnicht so komliziert und lässt sich in wenige, leicht nachvollziehbare Schritte gliedern.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie der Wechselprozess Hausverwaltung abläuft, welche rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind und welche typischen Fallstricke Eigentümer vermeiden sollten.
1. Gründe für einen Wechsel der Hausverwaltung
Ein Verwalterwechsel WEG kann aus verschiedenen Gründen in Betracht gezogen werden:
- Unzufriedenheit mit Service oder Kommunikation
- Mangelnde Transparenz bei Finanzen oder Entscheidungsprozessen
- Fehlerhafte Abrechnungen oder Verzögerungen bei Beschlüssen
- Verlust des Vertrauens durch wiederholte Versäumnisse
- Bessere Angebote von anderen Verwaltungen
Wichtig: Die WEG sollte vor dem Hausverwaltung wechseln klar definieren, welche Probleme gelöst werden sollen, um den Auswahlprozess gezielt zu gestalten.
2. Rechtliche Grundlagen ‒ seit der WEG Reform 2020 ist der Wechsel einfacher
Das WEG (Wohnungseigentumsgesetzt) wurde 2020 reformiert. Die neuen Regelungen geben Eigentümern mehr Spielraum beim Wechsel. Insbesondere braucht es seit der Novellierung keinen wichtigen Grund mehr, um den Verwalter abzuberufen - nun reicht ein einfacher Mehrheitsbeschluss. Nach der Abberufung endet der Vertrag dann auch spätestens 6 Monate später.
- Abberufung: Jederzeit mit einfacher Mehrheit möglich (§ 26 Abs. 3 WEG), unabhängig von der Vertragslaufzeit
- Kündigung des Verwaltervertrags: In der Regel zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit oder unter Einhaltung einer vertraglichen Frist
- Sonderkündigungsrecht: Bei Pflichtverletzungen oder wichtigen Gründen, z. B. groben Pflichtverstößen
Tipp: Die Fristen aus dem Verwaltervertrag sind immer zu prüfen, da sie oft länger ausfallen als gesetzliche Mindestfristen.
3. Ablauf des Wechselprozesses
3.1 Abberufung und Vertrag prüfen
Der erste Schritt beim Wechsel der Hausverwaltung ist die sorgfältige Prüfung des bestehenden Verwaltervertrages. Eigentümer sollten nicht nur die gesetzlich verankerte Möglichkeit der Abberufung gemäß § 26 Abs. 3 WEG kennen, sondern auch individuelle Vertragsklauseln zu Kündigungsfristen und Sonderkündigungsrechten genau lesen. Oft bestehen Unterschiede zwischen der Abberufung des Verwalters und der vertraglichen Beendigung des Dienstleistungsverhältnisses. Wer diese Punkte vorab klärt, vermeidet Doppelzahlungen und rechtliche Auseinandersetzungen im Wechselprozess Hausverwaltung. Eine rechtzeitige Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat oder juristische Beratung kann hier entscheidend sein. Wir können Ihnen in einem unverbindlichen Erstgespräch viele Fragen zu der Wechselthematik beantworten.
3.2 Neuen Verwalter suchen
Nachdem die Rahmenbedingungen geklärt sind, beginnt die Suche nach einer neuen Hausverwaltung. Um langfristig von einem erfolgreichen Hausverwalterwechsel zu profitieren, sollten Eigentümer mehrere Angebote vergleichen. Dabei zählen nicht nur die Kosten, sondern auch Kriterien wie Erfahrung mit vergleichbaren Objekten, digitale Verwaltungslösungen, Erreichbarkeit und Zusatzservices wie Sondereigentumsverwaltung. Die Auswahl sollte stets auf die spezifischen Anforderungen der WEG zugeschnitten sein, daher sollten sich die Eigentümer vorher klare Gedanken machen, was ihnen in der Verwaltung wichtig ist – so lässt sich sicherstellen, dass der Verwalterwechsel WEG zu einer echten Verbesserung und Werterhaltung der Immobilie führt.
3.3 Eigentümerversammlung vorbereiten und abhalten
Die Entscheidung zum Hausverwaltung wechseln wird formell in der Eigentümerversammlung getroffen, die aber auch ausserordentlich von den Eigentümern einberufen werden kann (ab 25% der MEA). Eine klare und vollständige Tagesordnung ist dabei entscheidend, um Beschlüsse rechtssicher zu fassen. Diese sollte Punkte wie die Abberufung des bisherigen Verwalters, die Kündigung des bestehenden Vertrags, die Bestellung der neuen Verwaltung und die Bevollmächtigung des Verwaltungsbeirats enthalten. Eine gute Vorbereitung – inklusive Versand aller relevanten Unterlagen und Vergleichsangebote – verhindert Verzögerungen und sorgt dafür, dass der Wechselprozess Hausverwaltung reibungslos abläuft.
3.4 Übergabe festlegen
Die Übergabe an die neue Hausverwaltung ist der letzte Schritt im Hausverwalterwechsel und sollte sorgfältig durchdacht werden. Dazu gehört die schriftliche Vereinbarung eines Übergabetermins, an dem sämtliche Unterlagen, Schlüssel, Konten und digitalen Zugänge vollständig an die neue Verwaltung übergeben werden. Eine detaillierte Übergabeliste stellt sicher, dass keine Dokumente verloren gehen und die Verwaltung nahtlos fortgeführt werden kann. Wer diesen Schritt strukturiert plant, verhindert Verwaltungslücken und stellt sicher, dass die neue Hausverwaltung direkt handlungsfähig ist. In den meisten fällen ist in der operativen Umsetzung kein Zutun der Eigentümer notwendig und die Hausverwaltungen regeln die Übergabe unter sich. Auf Anfrage senden wir Ihnen gern eine Übergabecheckliste zu.
4. Häufige Fallstricke beim Verwalterwechsel
Auch wenn der Wechselprozess Hausverwaltung in klaren Schritten abläuft, gibt es einige Stolperfallen, die Eigentümer kennen sollten. Häufig wird die Abberufung beschlossen, ohne die vertragliche Kündigung korrekt einzuleiten – das kann zu unnötigen Doppelzahlungen führen. Ein weiterer häufiger Fehler ist eine unvollständige oder verspätete Unterlagenübergabe, wodurch die neue Hausverwaltung ihre Arbeit nicht sofort aufnehmen kann. Zudem kann eine ungenaue Formulierung der Beschlüsse in der Eigentümerversammlung rechtliche Unsicherheiten schaffen. Wer diese typischen Fallstricke beim Verwalterwechsel WEG vermeidet, spart Zeit, Kosten und sorgt für einen reibungslosen Start mit der neuen Verwaltung. Auch hier können wir Ihnen in einem kurzen Telefonat Unsicherheiten nehmen und Verbindlichkeit schaffen.
5. Fazit
Angesichts der zentralen Bedeutung einer Hausverwaltung für das harmonische Zusammenleben in der Eigentümergemeinschaft und den langfristigen Werterhalt der Immobilie sollten Eigentümer bei Bedarf rechtzeitig einen Wechsel der Hausverwaltung in die Wege leiten. Glücklicherweise ist der Wechsel durch die Reform des WEG 2020 deutlich vereinfacht worden.
Mit klaren Anforderungen, realistischen Zeitplänen und einer strukturierten Übergabephase kann der Wechselprozess Hausverwaltung nicht nur reibungslos erfolgen, sondern auch zu einer deutlichen Verbesserung der Verwaltung führen.
Wir von reltix haben uns auf die Fahne geschrieben, die Hausverwaltung zu einer wertvollen Dienstleistung für Eigentümer zu machen und Ihnen den Rücken bei allen Themen um die Immobilie frei zu halten.
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information über den Wechsel der Hausverwaltung. Für spezifische Fragen zu Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht oder direkt an uns.