Das Wichtigste in Kürze
Die wichtigsten Erkenntnisse zur Finanz- und Investitionsplanung auf einen Blick:
• Eine strategische Finanzplanung beginnt mit regelmäßigen Begehungen und einer langfristigen Instandhaltungsplanung.
• Die Erhaltungsrücklage sollte nicht nur die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen, sondern einen zusätzlichen Puffer für unvorhergesehene Ausgaben enthalten.
• Sonderumlagen belasten vor allem Eigentümer mit begrenztem finanziellen Spielraum und lassen sich durch vorausschauende Planung vermeiden.
• Größere Baumaßnahmen können in Etappen aufgeteilt werden, um die finanzielle Belastung zu verteilen.
• WEG-Darlehen bieten eine Alternative zur Sonderumlage und berücksichtigen unterschiedliche Vermögensverhältnisse.
• Investitionen in die Immobilie erhöhen den Wiederverkaufswert und sind auch für ältere Eigentümer wirtschaftlich sinnvoll.
Wie es nicht laufen sollte: Typische Fehler in der WEG‒Finanzplanung
Bevor wir uns der optimalen Vorgehensweise widmen, lohnt sich ein Blick auf die häufigsten Fehler, die Eigentümergemeinschaften bei ihrer Finanzplanung machen. Wenn Sie sich in einem oder mehreren dieser Punkte wiedererkennen, besteht Handlungsbedarf.
Fehler 1: Reaktive statt proaktive Verwaltung
Der wohl häufigste Fehler ist die reaktive Herangehensweise vieler Hausverwaltungen. Sie warten, bis etwas kaputtgeht, anstatt Probleme frühzeitig zu erkennen und zu beheben. Das Ergebnis: Kleine Schäden werden zu großen, teure Notreparaturen ersetzen geplante Instandhaltungen, und die Kosten explodieren.
Ein typisches Beispiel: Ein kleiner Riss in der Fassade wird ignoriert. Im Laufe der Jahre dringt Wasser ein, die Dämmung wird beschädigt, Schimmel bildet sich. Was ursprünglich eine Reparatur für wenige hundert Euro gewesen wäre, entwickelt sich zu einer umfassenden Fassadensanierung im sechsstelligen Bereich.
Fehler 2: Zu niedrige Erhaltungsrücklage
Viele Eigentümergemeinschaften halten ihre Erhaltungsrücklage bewusst niedrig, um das monatliche Hausgeld zu minimieren. Diese kurzfristige Denkweise rächt sich spätestens dann, wenn größere Investitionen anstehen. Plötzlich steht die WEG vor der Wahl zwischen einer hohen Sonderumlage oder dem Aufschub dringend notwendiger Maßnahmen.
Das Gesetz verlangt lediglich eine „angemessene" Erhaltungsrücklage gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 4 WEG. Was angemessen ist, wird nicht konkretisiert. Viele Verwaltungen nutzen diesen Spielraum, um die Rücklage so niedrig wie möglich zu halten. Das mag kurzfristig attraktiv erscheinen, führt aber langfristig zu finanziellen Engpässen.
Fehler 3: Keine langfristige Instandhaltungsplanung
Ohne einen langfristigen Instandhaltungsplan fehlt der Überblick über anstehende Investitionen. Wann muss das Dach erneuert werden? Wie alt ist die Heizungsanlage? In welchem Zustand sind die Fenster? Wenn diese Fragen erst beantwortet werden, wenn akuter Handlungsbedarf besteht, ist es für eine geordnete Finanzplanung meist zu spät.
Eine professionelle Hausverwaltung führt eine detaillierte Dokumentation aller technischen Anlagen und Bauteile mit deren Alter und voraussichtlicher Lebensdauer. Fehlt diese Dokumentation, tappt die Eigentümergemeinschaft im Dunkeln.
Fehler 4: Fehlende Transparenz und Kommunikation
Viele Eigentümer erfahren erst auf der Eigentümerversammlung von geplanten Maßnahmen und den damit verbundenen Kosten. Diese mangelnde Transparenz führt zu Misstrauen und Widerstand. Beschlüsse werden aufgeschoben, notwendige Investitionen verzögert.
Eine gute Hausverwaltung informiert die Eigentümer kontinuierlich über den Zustand der Immobilie, anstehende Maßnahmen und deren finanzielle Auswirkungen. Nur so können sich alle Beteiligten rechtzeitig auf kommende Belastungen einstellen.
Fehler 5: Alles auf einmal machen wollen
Wenn jahrelang nichts investiert wurde, häuft sich ein Sanierungsstau an. Viele Verwaltungen und Eigentümergemeinschaften versuchen dann, alles auf einmal zu erledigen: Dach, Fassade, Heizung, Fenster. Das Ergebnis ist eine astronomische Sonderumlage, die viele Eigentümer schlicht nicht stemmen können.
Diese Vorgehensweise ist nicht nur finanziell problematisch, sondern auch handwerklich fragwürdig. Große Bauprojekte sind fehleranfällig und schwer zu koordinieren. Oft wäre es sinnvoller, die Maßnahmen in überschaubare Etappen aufzuteilen.
So sollte es aussehen: Professionelle Finanz‒ und Investitionsplanung
Nachdem wir die typischen Fehler beleuchtet haben, widmen wir uns nun der Frage, wie eine vorbildliche Finanz- und Investitionsplanung aussieht. Der Schlüssel liegt in einem systematischen, vorausschauenden Ansatz.
Schritt 1: Regelmäßige Begehungen als Grundlage
Jede solide Finanzplanung beginnt mit einer genauen Kenntnis des Ist-Zustands. Regelmäßige Begehungen der Immobilie sind daher unverzichtbar. Dabei sollten nicht nur offensichtliche Schäden dokumentiert werden, sondern auch der allgemeine Zustand aller Bauteile und technischen Anlagen.
Eine professionelle Hausverwaltung führt mindestens einmal jährlich eine umfassende Begehung durch, idealerweise gemeinsam mit dem Verwaltungsbeirat und bei Bedarf mit einem technischen Sachverständigen. Die Ergebnisse werden protokolliert und bilden die Grundlage für die Instandhaltungsplanung.
Worauf bei Begehungen besonders zu achten ist:
• Dach und Dachrinnen: Zustand der Dacheindeckung, Dichtigkeit, Entwässerung
• Fassade: Risse, Verfärbungen, Zustand des Putzes oder der Verkleidung
• Fenster und Türen: Dichtigkeit, Funktionsfähigkeit, Zustand der Rahmen
• Heizungsanlage: Alter, Effizienz, Wartungszustand
• Wasser- und Abwasserleitungen: Alter, Material, bekannte Probleme
• Elektrik: Alter der Installation, Zustand der Verteilung, Sicherheit
• Gemeinschaftsflächen: Treppenhäuser, Aufzüge, Tiefgarage, Außenanlagen
Schritt 2: Langfristige Instandhaltungsplanung erstellen
Auf Basis der Begehungen und der vorhandenen Dokumentation erstellt die Hausverwaltung eine langfristige Instandhaltungsplanung. Diese listet alle Bauteile und Anlagen mit deren voraussichtlicher Restlebensdauer und den geschätzten Erneuerungskosten auf.
Eine solche Planung sollte mindestens 20 Jahre in die Zukunft blicken. Natürlich sind die Prognosen für die fernere Zukunft mit Unsicherheiten behaftet, aber selbst grobe Schätzungen sind besser als gar keine Planung.
Beispiel einer vereinfachten Instandhaltungsplanung:
Bauteil: Dach
Baujahr: 2005
Erwartete Lebensdauer: 40 Jahre
Voraussichtliche Erneuerung: 2045
Geschätzte Kosten: 120.000 €
Bauteil: Heizung
Baujahr: 2010
Erwartete Lebensdauer: 20 Jahre
Voraussichtliche Erneuerung: 2030
Geschätzte Kosten: 80.000 €
Bauteil: Fenster
Baujahr: 2000
Erwartete Lebensdauer: 30 Jahre
Voraussichtliche Erneuerung: 2030
Geschätzte Kosten: 60.000 €
Bauteil: Fassade
Baujahr: 2005
Erwartete Lebensdauer: 30 Jahre
Voraussichtliche Erneuerung: 2035
Geschätzte Kosten: 150.000 €
Bauteil: Aufzug
Baujahr: 1995
Erwartete Lebensdauer: 25 Jahre
Voraussichtliche Erneuerung: 2025
Geschätzte Kosten: 45.000 €
Diese Übersicht zeigt auf einen Blick, wann welche Investitionen anstehen. Die Hausverwaltung kann daraus ableiten, wie hoch die Erhaltungsrücklage sein muss, um diese Investitionen ohne Sonderumlage finanzieren zu können.
Schritt 3: Angemessene Erhaltungsrücklage mit Puffer
Die Erhaltungsrücklage ist das finanzielle Rückgrat jeder Eigentümergemeinschaft. Sie dient der Finanzierung von Instandhaltungsmaßnahmen und Reparaturen am Gemeinschaftseigentum. Wie hoch sie sein sollte, lässt sich anhand verschiedener Methoden berechnen:
Die Peterssche Formel
Eine verbreitete Methode ist die Peterssche Formel, die besagt, dass in 80 Jahren das 1,5-Fache der Baukosten (ohne Grundstück) für die Instandhaltung aufgewendet werden muss. Bei Neubauten wird oft empfohlen, jährlich 0,8 bis 1,0 Prozent der Baukosten zurückzulegen.
Die Verordnung für den sozialen Wohnungsbau
Alternativ können die Richtwerte der Zweiten Berechnungsverordnung für den sozialen Wohnungsbau herangezogen werden. Diese staffeln die empfohlene Rücklage nach dem Alter der Immobilie und dem Vorhandensein eines Aufzugs.
Individuelle Berechnung auf Basis der Instandhaltungsplanung
Am präzisesten ist jedoch eine individuelle Berechnung auf Basis der konkreten Instandhaltungsplanung. Hierzu werden die erwarteten Kosten der kommenden Jahre addiert und durch die Anzahl der Jahre bis zur Maßnahme geteilt. Das Ergebnis zeigt, wie viel jährlich zurückgelegt werden muss.
Entscheidend ist dabei: Planen Sie immer einen Puffer ein. Unvorhergesehene Reparaturen gehören zum Leben einer Immobilie. Ein Wasserschaden, ein Sturmschaden oder ein defekter Aufzug können jederzeit auftreten. Wer nur auf Kante plant, steht bei solchen Ereignissen vor Problemen.
Als Faustregel gilt: Die Erhaltungsrücklage sollte mindestens 20 Prozent über dem berechneten Mindestbedarf liegen. Dieser Puffer vermeidet Sonderumlagen auch bei unvorhergesehenen Ereignissen.
Schritt 4: Sonderumlagen vermeiden
Eine Sonderumlage ist ein zusätzlicher Beitrag, den alle Eigentümer entsprechend ihrer Miteigentumsanteile leisten müssen, wenn die regulären Rücklagen für eine notwendige Maßnahme nicht ausreichen. Obwohl sie ein legitimes Instrument der WEG-Finanzierung ist, sollte sie die Ausnahme bleiben.
Warum Sonderumlagen problematisch sind
Sonderumlagen treffen Eigentümer oft unvorbereitet und können erhebliche finanzielle Belastungen darstellen. Besonders betroffen sind:
• Rentner und Pensionäre, die von einem festen Einkommen leben
• Junge Familien, die gerade erst eine Wohnung erworben haben
• Eigentümer, die ihre Wohnung vermieten und die Kosten nicht auf Mieter umlegen können
• Menschen in finanziell schwierigen Lebenssituationen wie Scheidung oder Arbeitslosigkeit
Wenn ein Eigentümer die Sonderumlage nicht zahlen kann, entsteht ein Problem für die gesamte Gemeinschaft. Die geplante Maßnahme verzögert sich, andere Eigentümer müssen möglicherweise in Vorleistung treten, und im schlimmsten Fall drohen rechtliche Auseinandersetzungen bis hin zur Zwangsversteigerung.
Prävention durch vorausschauende Planung
Eine gut geplante Erhaltungsrücklage macht Sonderumlagen in den meisten Fällen überflüssig. Wenn die Eigentümergemeinschaft weiß, dass in fünf Jahren eine Dachsanierung ansteht, kann sie die notwendigen Mittel schrittweise ansparen. Das monatliche Hausgeld steigt zwar, aber die Belastung verteilt sich gleichmäßig über einen längeren Zeitraum.
Dieser Ansatz ist nicht nur finanziell sinnvoller, sondern auch psychologisch: Eigentümer akzeptieren ein etwas höheres monatliches Hausgeld leichter als eine plötzliche Forderung von mehreren tausend Euro.
Schritt 5: Investitionsbereitschaft fördern
Ein häufiges Hindernis bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen ist die mangelnde Investitionsbereitschaft einzelner Eigentümer. Besonders ältere Eigentümer argumentieren oft, dass sie von Investitionen nicht mehr lange profitieren werden. Dieses Argument ist jedoch aus mehreren Gründen nicht stichhaltig.
Argument 1: Wertsteigerung bei Verkauf oder Vererbung
Eine gepflegte, modernisierte Immobilie erzielt einen deutlich höheren Verkaufspreis als eine sanierungsbedürftige. Selbst wenn ein Eigentümer plant, seine Wohnung zu verkaufen oder zu vererben, profitiert er also von Investitionen. Ein Käufer oder Erbe wird den guten Zustand der Immobilie honorieren.
Argument 2: Wohnqualität und Nebenkosten
Investitionen in die energetische Sanierung senken die Heizkosten und verbessern das Raumklima. Neue Fenster reduzieren Zugluft und Lärm. Ein moderner Aufzug erhöht den Komfort und die Barrierefreiheit. All diese Faktoren verbessern die tägliche Wohnqualität und sind damit auch für ältere Menschen relevant.
Argument 3: Vermeidung größerer Schäden
Unterlassene Instandhaltung führt langfristig zu größeren Schäden und höheren Kosten. Ein kleiner Riss in der Fassade kann zu Wasserschäden und Schimmel führen. Ein vernachlässigtes Dach kann im schlimmsten Fall einstürzen. Wer heute nicht investiert, riskiert morgen deutlich höhere Ausgaben.
Argument 4: Solidarität in der Gemeinschaft
Eine Eigentümergemeinschaft ist genau das: eine Gemeinschaft. Wer sich Investitionen verweigert, die der Mehrheit wichtig sind, gefährdet den Zusammenhalt. Langfristig leiden alle unter einem Verfall der Immobilie, auch diejenigen, die ursprünglich dagegen gestimmt haben.
Finanzierungswege für größere Investitionen
Selbst bei optimaler Planung kann es vorkommen, dass die vorhandenen Rücklagen für eine notwendige Maßnahme nicht ausreichen. In solchen Fällen stehen der Eigentümergemeinschaft verschiedene Finanzierungswege offen.
Option 1: Baumaßnahmen in Etappen aufteilen
Nicht jede Maßnahme muss in einem Zug durchgeführt werden. Oft lassen sich Bauarbeiten sinnvoll in Etappen aufteilen, sodass die finanzielle Belastung über mehrere Jahre verteilt wird.
Beispiel: Fassadensanierung in Abschnitten
Statt die gesamte Fassade eines Gebäudes auf einmal zu sanieren, können zunächst die besonders beschädigten oder exponierten Bereiche bearbeitet werden.
Im Folgejahr wird der nächste Abschnitt in Angriff genommen, und so weiter. Diese Vorgehensweise hat mehrere Vorteile:
• Die jährliche finanzielle Belastung ist geringer
• Fehler bei den ersten Abschnitten können korrigiert werden
• Die Eigentümer können Erfahrungen sammeln und bei Bedarf den Handwerker wechseln
• Es besteht mehr Flexibilität, falls sich die finanzielle Situation ändert
Beispiel: Fensteraustausch nach Priorität
Bei einem Fensteraustausch können zunächst die Fenster in den am stärksten betroffenen Wohnungen oder Gebäudeteilen erneuert werden. Fenster zur Nordseite oder im Erdgeschoss haben oft andere Anforderungen als solche zur Südseite oder in oberen Stockwerken.
Grenzen der Etappenbildung
Nicht alle Maßnahmen lassen sich sinnvoll aufteilen. Ein Dach muss in der Regel als Ganzes saniert werden, ebenso eine Heizungsanlage. Bei solchen Maßnahmen müssen andere Finanzierungswege gewählt werden.
Option 2: Das WEG-Darlehen
Ein WEG-Darlehen ist ein Kredit, den die gesamte Eigentümergemeinschaft aufnimmt, um Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum zu finanzieren. Die Rückzahlung erfolgt über den Wirtschaftsplan, sodass jeder Eigentümer monatlich einen entsprechenden Betrag zusätzlich zum Hausgeld zahlt.
Vorteile des WEG-Darlehens
Das WEG-Darlehen bietet gegenüber einer Sonderumlage mehrere Vorteile:
• Die Belastung verteilt sich über mehrere Jahre statt auf einen Schlag
• Eigentümer mit begrenzten finanziellen Mitteln werden nicht überfordert
• Die Maßnahme kann sofort durchgeführt werden, ohne auf die Zahlung aller Eigentümer zu warten
• Die Gemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch, sodass keine individuelle Bonitätsprüfung erforderlich ist
Voraussetzungen für ein WEG-Darlehen
Die Aufnahme eines WEG-Darlehens erfordert einen Beschluss der Eigentümerversammlung. Dieser muss konkret benennen, welche Maßnahme finanziert werden soll, wie hoch das Darlehen ausfallen soll, wie die Rückzahlung über den Wirtschaftsplan erfolgt und dass die Hausverwaltung bevollmächtigt wird, den Kreditvertrag abzuschließen. In der Regel genügt ein einfacher Mehrheitsbeschluss.
Fördermöglichkeiten nutzen
Bei energetischen Sanierungen können Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) genutzt werden. Diese bieten vergünstigte Konditionen und teilweise sogar Tilgungszuschüsse. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten gestellt werden, und oft ist die Einbindung eines Energieberaters erforderlich.
Option 3: Kombination verschiedener Finanzierungswege
In der Praxis empfiehlt sich oft eine Kombination verschiedener Finanzierungswege. Ein Teil der Kosten wird aus der Erhaltungsrücklage gedeckt, ein weiterer Teil durch eine moderate Sonderumlage, und der Rest wird über ein Darlehen finanziert.
Diese Kombination verteilt das Risiko und die Belastung auf verschiedene Schultern. Eigentümer, die es sich leisten können, zahlen ihren Anteil der Sonderumlage sofort und sparen sich die Zinsen. Andere nutzen die Möglichkeit der Darlehensfinanzierung und zahlen über mehrere Jahre ab.
Die Rolle der Hausverwaltung: Partner für langfristigen Erfolg
Eine professionelle Hausverwaltung ist für eine erfolgreiche Finanz- und Investitionsplanung unerlässlich. Sie bringt nicht nur das notwendige Fachwissen mit, sondern übernimmt auch die zeitaufwändige Koordination aller Maßnahmen.
Was eine gute Hausverwaltung auszeichnet
Proaktives Handeln
Eine gute Hausverwaltung wartet nicht auf Beschwerden, sondern erkennt Probleme frühzeitig durch regelmäßige Begehungen und eine systematische Dokumentation. Sie informiert die Eigentümer über anstehende Maßnahmen und deren finanzielle Auswirkungen.
Transparente Kommunikation
Alle Eigentümer sollten jederzeit Zugang zu relevanten Informationen haben: Kontostand, laufende Projekte, anstehende Maßnahmen. Moderne Hausverwaltungen bieten digitale Portale, auf denen diese Informationen übersichtlich dargestellt werden.
Fachliche Kompetenz
Eine Hausverwaltung muss sich nicht nur mit dem WEG-Recht auskennen, sondern auch mit bautechnischen Fragen und Finanzierungsmöglichkeiten. Bei komplexen Themen sollte sie externe Fachleute hinzuziehen und deren Empfehlungen verständlich aufbereiten.
Langfristige Perspektive
Kurzfristiges Denken ist der Feind einer guten Finanzplanung. Eine professionelle Hausverwaltung denkt in Jahrzehnten, nicht in Quartalen. Sie erstellt langfristige Instandhaltungspläne und passt die Erhaltungsrücklage entsprechend an.
Der Wirtschaftsplan als zentrales Steuerungsinstrument
Der Wirtschaftsplan ist die Grundlage für alle finanziellen Entscheidungen einer WEG. Er prognostiziert die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für das kommende Jahr und bildet die Basis für das monatliche Hausgeld.
Eine professionelle Hausverwaltung erstellt den Wirtschaftsplan nicht nur pflichtgemäß, sondern nutzt ihn als strategisches Steuerungsinstrument. Sie berücksichtigt dabei nicht nur die laufenden Kosten, sondern auch die langfristige Instandhaltungsplanung und passt die Zuführungen zur Erhaltungsrücklage entsprechend an.
Häufige Fragen zur Finanz‒ und Investitionsplanung
Wie hoch sollte die Erhaltungsrücklage sein?
Die optimale Höhe hängt vom Alter und Zustand der Immobilie ab. Als Faustregel gelten jährlich 0,8 bis 1,0 Prozent der Baukosten bei Neubauten, bei älteren Gebäuden entsprechend mehr. Wichtiger als Faustregeln ist jedoch eine individuelle Berechnung auf Basis der konkreten Instandhaltungsplanung.
Kann ich als einzelner Eigentümer eine bessere Finanzplanung durchsetzen?
Als einzelner Eigentümer können Sie Anträge für die Eigentümerversammlung stellen und für eine bessere Planung werben. Wenn Sie Mitglied des Verwaltungsbeirats sind, haben Sie zusätzliche Einflussmöglichkeiten. Letztlich entscheidet jedoch die Mehrheit der Eigentümer.
Was tun, wenn die Hausverwaltung keine langfristige Planung macht?
Sprechen Sie das Thema zunächst bei der Hausverwaltung an. Wenn sich nichts ändert, kann die Eigentümerversammlung die Verwaltung auffordern, einen langfristigen Instandhaltungsplan zu erstellen. Im äußersten Fall kann ein Wechsel der Hausverwaltung sinnvoll sein.
Sind WEG-Darlehen teurer als private Kredite?
Die Konditionen für WEG-Darlehen sind in der Regel vergleichbar mit anderen besicherten Krediten. Da die Gemeinschaft als Ganzes haftet und keine individuelle Bonitätsprüfung erforderlich ist, können die Konditionen sogar günstiger sein als bei privaten Krediten einzelner Eigentümer.
Wie lange im Voraus sollte man planen?
Eine sinnvolle Instandhaltungsplanung sollte mindestens 10, besser 20 Jahre in die Zukunft blicken. Natürlich werden die Prognosen mit zunehmender Entfernung unsicherer, aber selbst grobe Schätzungen helfen bei der Finanzplanung.
Fazit: Vorausschauende Planung zahlt sich aus
Eine professionelle Finanz- und Investitionsplanung ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit für jede Eigentümergemeinschaft. Sie beginnt mit regelmäßigen Begehungen und einer systematischen Dokumentation, mündet in einer langfristigen Instandhaltungsplanung und einer angemessenen Erhaltungsrücklage mit Puffer für unvorhergesehene Ausgaben.
Wer so plant, vermeidet böse Überraschungen und überstürzte Sonderumlagen. Die monatliche Belastung ist zwar etwas höher, dafür bleibt sie planbar und überfordert niemanden. Sollten dennoch größere Investitionen anstehen, stehen verschiedene Finanzierungswege zur Verfügung: die Aufteilung in Etappen, die Nutzung von WEG-Darlehen oder eine Kombination verschiedener Ansätze.
Besonders wichtig ist dabei die Wahl der richtigen Hausverwaltung. Eine professionelle Verwaltung denkt langfristig, kommuniziert transparent und handelt proaktiv. Sie ist nicht nur Verwalter, sondern Partner für den Werterhalt Ihrer Immobilie.
Bei reltix verstehen wir die Herausforderungen, vor denen Eigentümergemeinschaften heute stehen. Als Deutschlands erste KI-native Hausverwaltung verbinden wir technisches Know-how mit einer proaktiven, vorausschauenden Arbeitsweise. Wir erstellen langfristige Instandhaltungspläne, optimieren Ihre Erhaltungsrücklage und begleiten Sie bei allen Finanzierungsfragen.
Haben Sie Fragen zur Finanz- und Investitionsplanung Ihrer WEG? Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder finanzielle Beratung. Die dargestellten Empfehlungen sollten stets an die konkrete Situation der jeweiligen Eigentümergemeinschaft angepasst werden.