1. Was regelt das Gebäudeenergiegesetz?
Das GEG vereint seit November 2020 drei frühere Regelwerke: die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) und das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Mit der Novelle 2024 wurden zentrale Vorgaben verschärft.
Betroffen sind sowohl Neubauten als auch Bestandsgebäude, vom Einfamilienhaus bis zum Mehrfamilienkomplex. Für Eigentümer:innen bedeutet das: energetische Anforderungen gelten nicht nur bei großen Sanierungen, sondern auch bei bestimmten Einzelmaßnahmen oder Eigentümerwechseln.
2. Welche Neuerungen gelten ab 2024?
Heizungsanlagen
Neu eingebaute Heizungen müssen seit 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Möglich ist das zum Beispiel durch Wärmepumpen, Biomasse oder Solarthermie. Funktionierende Heizungen dürfen weiter genutzt werden. Wer jedoch eine Öl oder Gasheizung betreibt, die älter als 30 Jahre ist, muss sie austauschen lassen (§ 72 GEG). Im Fall eines Heizungsausfalls gelten Übergangsfristen von bis zu fünf Jahren.
Eigentümerwechsel
Wer eine Wohnung kauft, übernimmt bestimmte energetische Pflichten. Dazu gehören unter anderem:
- Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs, sofern noch nicht vorhanden
- Austausch ungedämmter Heizungsrohre in unbeheizten Räumen
Diese Maßnahmen müssen innerhalb von zwei Jahren nach Eigentumsübergang umgesetzt werden.
Energieausweis
Beim Verkauf oder der Vermietung muss ein gültiger Energieausweis vorgelegt werden. Dieser enthält Kennwerte zum energetischen Zustand des Gebäudes und Hinweise auf mögliche Modernisierungen. Wer ihn nicht bereitstellt, riskiert ein Bußgeld.
3. Was bedeutet das Gesetz für Wohnungseigentümergemeinschaften?
In einer Wohnungseigentümergemeinschaft betrifft das Gesetz vor allem das Gemeinschaftseigentum – etwa Heizungsanlagen, Fassaden oder Fenster. Maßnahmen daran müssen gemeinsam beschlossen werden.
Standardmäßig werden die Kosten nach Miteigentumsanteilen verteilt, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Maßnahmen am Sondereigentum, zum Beispiel der Austausch einer Gastherme innerhalb einer Wohnung, betreffen nur den jeweiligen Eigentümer.
Die Hausverwaltung ist in der Pflicht, über gesetzliche Fristen zu informieren, Angebote einzuholen und die Umsetzung zu organisieren. Genau hier unterstützt reltix: Wir begleiten Sanierungsprojekte von der Planung bis zur Ausführung und helfen bei Abstimmungen, Beschlussvorlagen und Förderanträgen.
4. Welche Förderungen stehen zur Verfügung?
Die Umsetzung energetischer Vorgaben ist mit Kosten verbunden. Gleichzeitig gibt es attraktive Förderangebote:
Kredite und Zuschüsse der KfW, zum Beispiel Programme 261 und 262
Förderungen des BAFA für den Heizungstausch
Steuerliche Förderung: 20 Prozent der Kosten über drei Jahre absetzbar (§ 35c Einkommensteuergesetz)
Wichtig: Fördermittel müssen in der Regel vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Eine Kombination verschiedener Förderquellen ist möglich und oft sinnvoll.
5. Was passiert bei Nichtbeachtung?
Das Gesetz sieht bei Verstößen empfindliche Sanktionen vor. Wer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann mit Bußgeldern von bis zu 50.000 Euro belegt werden (§ 108 GEG).
Nach einem Eigentümerwechsel haftet die neue Eigentümerin oder der neue Eigentümer für unerledigte Nachrüstpflichten. Deshalb sollte vor dem Kauf einer Immobilie immer auch der energetische Zustand geprüft werden.
6. Drei Praxisbeispiele aus dem Alltag
Beispiel 1: Heizungsumstellung in der Gemeinschaft
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt, die zentrale Gasheizung durch eine Wärmepumpe zu ersetzen. Auch Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Einheiten nicht direkt an das System angeschlossen sind, müssen sich an den Kosten beteiligen.
Beispiel 2: Dachdämmung nach Wohnungskauf
Ein K äufer erwirbt eine Wohnung in einem Altbau mit ungedämmtem Dach. Gemeinsam mit der Gemeinschaft muss er innerhalb von zwei Jahren die energetische Sanierung umsetzen.
Beispiel 3: Alte Gastherme im Sondereigentum
Ein Wohnungseigentümer betreibt eine 35 Jahre alte Gastherme. Da sie zum Sondereigentum gehört, trägt er die Austauschkosten allein. Möchte er sich künftig an die zentrale Heizungsanlage anschließen, ist ein Beschluss der Gemeinschaft erforderlich.
7. Welche Herausforderungen gibt es?
Das Gesetz ist ambitioniert und stellt viele Eigentümerinnen und Eigentümer vor Herausforderungen. Kritisiert werden vor allem:
- hohe Investitionskosten
- knappe Umsetzungsfristen
- technische Einschränkungen, etwa in dicht bebauten Altbauquartieren
In Gemeinschaften kann die Abstimmung komplex werden. Unterschiedliche Interessen, langwierige Beschlussfassungen und Unsicherheit bei der Umsetzung erschweren den Prozess. Eine klare Koordination durch die Hausverwaltung ist deshalb entscheidend.
8. Fazit: Was Eigentümerinnen und Eigentümer jetzt tun sollten
Das Gebäudeenergiegesetz bringt Pflichten – aber auch Chancen. Wer rechtzeitig handelt, kann Fördermittel nutzen, langfristig Kosten sparen und den Wert seiner Immobilie steigern.
In der Gemeinschaft ist gute Kommunikation und frühzeitige Planung entscheidend. reltix unterstützt Sie dabei, Ihre Sanierungsmaßnahmen gesetzeskonform, effizient und mit klarer Kostentransparenz umzusetzen. Wir übernehmen die Verwaltung, koordinieren Partner und begleiten Ihre Maßnahme Schritt für Schritt.
Wenn Sie wissen möchten, welche Vorgaben für Ihre Immobilie gelten, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie unverbindlich.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Für verbindliche Aussagen wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt oder eine qualifizierte Verwaltung.